Steuern sparen: Welche Wirtschaftsgüter Selbstständige absetzen können

Steuern sparen: Welche Wirtschaftsgüter Selbstständige absetzen können

Wirtschaftsgüter von der Steuer absetzen gehört nicht nur bei Selbstständigen jeder Größenordnung zum täglichen Brot. Auch Privatpersonen sind regelmäßig daran interessiert, dass die eigene Steuerlast so niedrig wie möglich ausfällt. Gerade für Selbstständige hält der Fiskus aber zahlreiche Möglichkeiten bereit, die dabei helfen, Steuern zu sparen. Investitionsgüter und auch Wirtschaftsgüter im täglichen Einsatz lassen sich so vorteilhaft über die Steuer absetzen.

    Der Gesetzgeber hat dabei vor allem im Blick, dass sich durch die diversen Steuererleichterungen die wirtschaftliche Betätigung insgesamt lohnt. Unternehmer sollen nicht aufgrund von strengen Steuergesetzen vor dem Schritt in die Selbstständigkeit zurückschrecken.

    Warum lassen sich Wirtschaftsgüter von der Steuer absetzen?

    Als Unternehmer fallen für Sie in regelmäßigen Abständen Investitionen in ganz unterschiedlichen Größenordnungen an. Diese sind notwendig, um nicht nur technisch auf dem neuesten Stand zu bleiben. Eine einwandfreie Ausstattung ist auch vonnöten, um mit der Konkurrenz mithalten zu können bzw. dieser überlegen zu sein. Wer nicht investiert, der verliert: Das alte Sprichwort hat gerade im Zeitalter der Digitalisierung nichts von seiner Bedeutung verloren.

    Die Förderung von Investitionen ist daher auch ein großes Anliegen des Gesetzgebers. Nur durch eine entsprechende Gesetzgebung ist der Wirtschaftsstandort Deutschland auch angesichts der Globalisierung weiterhin wettbewerbsfähig: Steuererleichterungen sind dabei eine gute Methode, um Selbstständigen Investitionsentscheidungen zu erleichtern.

    Was können Selbstständige von der Steuer absetzen?

    Ob Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht, Freiberufler oder großes Unternehmen: Wer geschäftlich Geld ausgibt, der kann Steuern sparen. Welche Ausgaben von Selbstständigen am häufigsten von der Steuer abgesetzt werden, zeigt Ihnen der folgende Überblick:

    Fahrtkosten

    Wer dienstlich unterwegs ist, kann die Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern gerade auch für Selbstständige. Dabei steht Ihnen pro Dienstkilometer ein Betrag von 30 Cent zu. Übrigens lassen sich nicht nur PKW-Kosten als Fahrtkosten beim Fiskus geltend machen, sondern auch die Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel oder für das Flugticket.

    Wichtig zu wissen: Steuern lassen sich nur sparen, wenn Sie sorgfältig und lückenlos Nachweise dafür erbringen. Sie wollen Dienstreisen von der Steuer absetzen? Dann sammeln Sie die entsprechenden Belege, um Sie zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt vorzulegen. Was nicht belegt werden kann, ist grundsätzlich nicht absetzbar – diesen Grundsatz sollten Sie im Hinterkopf behalten, wenn es darum geht, Steuern zu sparen.

    Reisekosten

    Auch eine Dienstreise können Sie als Selbstständiger von der Steuer absetzen. Das Reisekostenrecht bietet unter anderem die Möglichkeit, Mehraufwendungen für die Verpflegung unterwegs von der Steuer abzusetzen. Wie viel Sie dabei von der Steuer absetzen können, entscheidet sich nach der Abwesenheit. Grundsätzlich gilt: Je länger Sie dienstlich unterwegs sind, desto mehr können Sie von der Steuer absetzen.

    Arbeitszimmer

    Gerade Freiberufler genießen oft die Freiheit, von zu Hause aus zu arbeiten. Das sogenannten Home-Office macht es möglich und ist für viele Einzelunternehmer eine tolle Möglichkeit, Familie und Arbeitsleben unter einen Hut zu bringen. Der Staat hilft Selbstständigen und bietet gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes (kurz: EStG) die Möglichkeit, die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen. Das gilt für Ausgaben wie zum Beispiel

    • Miete
    • Heizkosten
    • Grundbesitzabgaben
    • Versicherungsbeiträge
    • Telefon- und Internetanschluss.
    Wichtig zu wissen: Das Arbeitszimmer lässt sich von der Steuer absetzen. Beim Home-Office sollten Sie als Selbstständiger aber unbedingt darauf achten, dass das Arbeitszimmer auch tatsächlich rein betriebliche Zwecke erfüllt. Der Schreibtisch im Schlafzimmer reicht dafür ebenso wenig aus wie die Arbeitsecke im Wohnzimmer – das hat der Bundesfinanzhof in der Vergangenheit eindeutig kommuniziert.

    Arbeitsmittel

    Alle Mittel, die Sie als Selbstständiger für Ihre Arbeit benötigen, können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Büromöbel
    • Arbeitsgeräte jeder Art
    • Bürobedarf
    • Software und Lizenzen
    • Arbeitskleidung.
    Wichtig zu wissen: Mit dem neuen Chanel-Hosenanzug zum Meeting? Wer unter Arbeitskleidung auch die neueste Laufstegkollektion aus Mailand versteht, der wird schnell enttäuscht sein, wenn der Fiskus die Absetzbarkeit ablehnt. Hier gilt der Grundsatz: Nur Kleidung, die als typische Berufskleidung gilt, kann auch von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählt der Blaumann oder die Kochjacke. Sogar selbstständige Finanzberater können danach die Kosten für den Maßanzug nicht von der Steuer absetzen: Dieser gilt nicht als typische Berufskleidung gemäß § 9 EStG.

    Fort- und Weiterbildung

    Wer fachlich auf dem neuesten Stand bleiben möchte, der kommt auch als Selbstständiger nicht an regelmäßigen Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen vorbei. Dazu gehören nicht nur Seminare, Kurse und Schulungen, sondern auch Fachbücher. Die Kosten für die Fort- und Weiterbildung können von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung: Die Relevanz für das eigene Unternehmen muss dabei erkennbar sein. Hier ist mitunter Fantasie gefragt – so kann es schon mal zu Nachfragen kommen, wenn Sie als Webdesigner das Monatsabo für die Motorsport-Zeitschrift beim Finanzamt einreichen.

    Spenden und Geschenke

    Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft: Das gilt auch im wirtschaftlichen Miteinander. Werbegeschenke sind gerade zur Weihnachtszeit und bei Meetings sowie zu Akquisezwecken kaum wegzudenken. Nicht wenige Unternehmen zeigen hier Profil, indem Sie einzigartige und unverwechselbare Präsente für Kunden und Geschäftspartner bereithalten. Die Kosten für Werbegeschenke können Sie als Selbstständiger ebenfalls von der Steuer absetzen.

    Wichtig zu wissen: Geschenke sind nicht unbegrenzt in voller Höhe absetzbar. Der Gesetzgeber zieht hier die Grenze bei einer Summe von 35 Euro.

    Wer dagegen anderen etwas Gutes tun will, indem er als Unternehmer an eine karitative Organisation oder für einen gemeinnützigen Zweck spendet, der kann auch diese Spenden von der Steuer absetzen. Sie werden in der Steuererklärung unter Sonderkosten erfasst und können nicht nur als Geldspende, sondern auch als Sachspende oder als Engagement in Form einer ehrenamtlichen Tätigkeit geltend gemacht werden.

    Corporate Design und Webseite

    Auch die Kosten, die Ihnen beim Aufbau eines geeigneten Internetauftritts und bei der Entwicklung eines einheitlichen Erscheinungsbildes entstehen, können Sie von der Steuer absetzen. Dazu zählen die Kosten für den Grafiker genauso wie das Honorar für den Webdesigner. Die Aufwendungen werden in der Steuererklärung über die Betriebsausgaben geltend gemacht.

    Mobile Endgeräte

    Ob Smartphone, Tablet oder Notebook: Im Zeitalter der Digitalisierung geraten Sie ohne mobile Endgeräte schnell ins Abseits. Daher ist es als Selbstständiger wichtig, hier mit der Zeit zu gehen. Die Anschaffungen für mobile Endgeräte lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen.

    Früher konnten Anschaffungen von mobilen Endgeräten, die weniger als 800 Euro kosten, als sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz: GWG) sofort abgeschrieben werden und somit in der Steuererklärung des Jahres geltend gemacht werden, in dem sie erworben wurden. Seit dem 1. Januar 2021 kann jedoch jede Hardware, Software und die verschiedenen Endgeräte sofort in voller Höhe abgeschrieben werden.