Der KfW Kredit bietet neben dem klassischen Kredit bei der Hausbank ebenfalls die Möglichkeit, erste Investitionen, die mit der Existenzgründung im Zusammenhang stehen, zu stemmen – und dabei in den Genuss staatlicher Förderungen oder vergünstigter Zinssätze zu kommen.
Von der Anschaffung eines Maschinenparks bis hin zum Grundstückserwerb: Es gibt viele Gründe, weshalb ein Selbstständiger einen Kredit aufnimmt. In diesem Artikel lesen Sie alle relevanten Informationen rund um den KfW Kredit, seine Möglichkeiten und wichtige Rahmenbedingungen.
Was ist die KfW-Förderung?
„70 Jahre Verantwortung“ ist das Motto der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW). Der Startschuss für die staatliche Förderbank fiel am 18. November 1948, als in der Bundesrepublik Deutschland das KfW-Gesetz in Kraft trat, das einst die Förderung der deutschen Wirtschaft nach Ende des Zweiten Weltkriegs zum Ziel hatte.
Mittlerweile ist die KfW Bankengruppe ein etablierter Kreditgeber und unterstützt mit zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten nicht nur Privatpersonen und Kommunen, sondern auch Unternehmen und Gründer. Wer einen Blick auf die Seite der Förderbank wirft, merkt, dass es verschiedenste Fördermöglichkeiten gibt, die individuell auf jedes Unternehmen zugeschnitten sind. Um den passenden KfW Kredit zu finden, ist es erforderlich, dass Interessierte initiale Angaben zum eigenen Unternehmen bzw. zum Gründungsvorhaben machen:
- (Neu-)Gründung oder Unternehmensnachfolge?
- Umfang des Kreditbetrags (bis und plus 100.000 Euro)
- Haupt- oder Nebenerwerb?
Anhand der Angaben wertet die Seite dann passende Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten aus, die zum individuellen Vorhaben passen.
Welche KfW Finanzierungen gibt es für Selbstständige?
Beachten Sie, dass sich die Förderungsmöglichkeiten für Gründer und für Selbstständige unterscheiden. Als Grenze wird hier die 5-Jahres-Marke gesetzt. Firmen, die bereits länger als fünf Jahre am Markt sind, zählen nicht mehr als „neu gegründet“, womit auch andere Fördermöglichkeiten bzw. Kreditbedingungen einhergehen.
Die KfW Kredite, die speziell für Existenzgründer vorgesehen sind, nehmen die finanziellen Besonderheiten in den Fokus, die mit einer Gründung in Verbindung stehen. So haben Gründer zumeist nur wenig bis kaum Eigenkapital, was als Sicherheit hinterlegt werden kann. Je nach Finanzierungssumme stehen unter anderem diese Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Auswahl, die immer wieder angepasst und aktualisiert werden:
ERP-Gründerkredit – StartGeld
Für diesen Kredit, der auch zur Finanzierung eines Nebengewerbes gewährt wird, ist kein Eigenkapital erforderlich. Dafür ist jedoch auch der Kreditrahmen auf maximal 125.000 Euro begrenzt. Es erfolgt eine Vollfinanzierung mit einer Haftungsfreistellung von 80 % für die Bank. Die Garantie der KfW-Förderung übernimmt dabei die Europäische Union. So unterstützt die EU Gründer kleinerer und mittlerer Unternehmen.
ERP-Kapital für Gründung
Bei diesem Modell ermöglicht die Kreditanstalt für Wiederaufbau eine Teilfinanzierung bis zu 500.000 Euro, wobei Kreditnehmer jedoch je nach Kreditrahmen Eigenkapital von mindestens 10 % beziehungsweise 15 % nachweisen müssen. Wichtig hierbei ist auch, dass das eigene Vermögen auch zur Finanzierung eingesetzt wird. Eine Gesamtfinanzierung durch das ERP-Kapital für Gründung ist nicht möglich. Der Vorteil dieses Kredits geht mit verhältnismäßig günstigen Zinssätzen einher, was insbesondere für Existenzgründer von Relevanz ist. Zudem bietet der ERP-Kapital für Gründung eine Haftungsfreistellung von 100%. Die Laufzeit des Kredites beträgt 15 Jahre. Es ist eine Tilgungsfreiheit von 7 Jahren vorgesehen.
ERP-Förderkredit KMU
Der ERP-Förderkredit KMU eignet sich für kleine bis mittlere Betriebe und auch für Freiberufler. Die Höchstgrenze für den Kredit liegt bei 25 Mio. Euro. Die Rückzahlung muss spätestens in 20 Jahren erfolgen. Voraussetzungen für diese Förderung: Das Unternehmen muss weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und darf nicht mehr als 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften beziehungsweise in der Bilanz eine Summe von 43 Mio. Euro vorweisen.
Einen Überblick über aktuelle Rahmenbedingungen sowie Zinssätze erhalten Sie auf der Webseite der KfW.
Wo und wie beantragen Sie einen KfW Kredit?
Eine KfW Förderung bzw. eine Finanzierung beantragen Sie nicht online oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau direkt, sondern bei einem der sogenannten Finanzierungspartner. In aller Regel ist das die Hausbank oder ein Kreditinstitut in Ihrer Nähe.
Beachten Sie, dass dieser Gesprächstermin die Weichen für eine erfolgreiche Kreditvergabe stellt. Das bedeutet: Bereiten Sie sich in jedem Fall gut auf das Gespräch vor, seien Sie pünktlich und erscheinen Sie in einem angemessenen Outfit. Erkundigen Sie sich bereits vor dem Termin, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Das Gespräch mit dem Bankberater unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen Kreditgesprächen: Es geht darum, Ihr Gegenüber zu überzeugen, dass Ihr Projekt finanzierungswürdig ist. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan und eine überzeugende Präsentation sind die Grundlage für ein erfolgreiches Gespräch. Überlegen Sie sich bereits vor dem Bankgespräch, welche Sicherheiten Sie bieten können. Denn: Auch das ist ein wesentlicher Aspekt, der zum Erfolg Ihres Kreditantrags beiträgt.
Wie funktioniert die KfW-Corona-Hilfe?
Aufgrund der Corona-Krise brauchen viele Unternehmen wegen der wirtschaftlichen Folgen kurzfristig einen Betriebsmittelkredit. Diese staatlichen Hilfen können Sie ebenfalls bei der staatlichen Förderbank KfW bekommen und über Ihre Hausbank beantragen.
Unsere Empfehlung: Am besten setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Hausbank in Verbindung, um diesen Kredit schnellstmöglich „in trockene Tücher“ zu bringen, falls Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können.
Das Besondere an diesem KfW-Kredit ist eine 100 %ige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die KfW, die wiederum durch eine Garantie des Bundes abgesichert ist. Das bedeutet konkret: Die nervenaufreibende und zeitaufwändige Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank entfällt völlig. Die Hausbank fungiert jetzt praktisch nur noch als Zahlstelle. Im nachfolgenden können Sie die wichtigsten Eckdaten entnehmen:
Die wichtigsten Eckdaten: | |
Antragsberechtigt sind: | Unternehmen, die • unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten, • die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und • sich bis 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befanden sowie „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ nachweisen können |
Kredithöhe | Pro Unternehmensgruppe können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 mitfinanziert werden. • Max. 850.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte • Max. 1.500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten • Max. 2.300.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten |
Laufzeit | Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung |
Zinssatz | Kredit mit 3,00 % Sollzins p.a. |
Antragsprüfung | Die Hausbank muss die Angaben zu Umsatz, Gewinn und Mitarbeiterzahl vor der Auszahlung des Kredits verifizieren. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die Kfw. Dies soll gewährleisten, dass die beantragten Kredite schnell bewilligt werden. |
Hier gilt jetzt in besonderer Weise „Zeit ist Geld“. Es gibt jetzt wahrlich keinen Grund mehr, dass sich Ihre Hausbank bei der Bearbeitung und Auszahlung des Kredits querlegt, da die Kreditrisikoprüfung ab sofort entfällt.